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Brandschutztüren und Türfeststellanlagen

Brandschutz aus dem Rhein-Neckar

Brandschutztüren sind ebenfalls entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen.

Die ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren

Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind.
Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung ist, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten. Bei allen bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Sobald eine Brandschutztür aus Betrieblichen Gründen offengehalten werden soll, ist das nur mit einer geeigneten Einrichtung dafür zugelassen. Hier kommen Feststellanlagen nach DIN 14677-1 ins Spiel. Feststellanlagen müssen im Abstand von 3 Monaten von einer eingewiesenen Person auf Funktion geprüft werden, nach max. 12 Monaten ist eine Wartung von einer Fachkracht für Feststellanlagen vorgeschrieben. Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten.

Bei der Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung, Probleme beim Öffnen und Schließen etc.), ist umgehend ein Fachbetrieb mit der Instandhaltung zu beauftragen.

Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde..

Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzabschlüsse und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot. In unserem Team befinden sich ausgebildete Handwerker in den Bereichen Metall, Holz, Elektro sowie Mechatronik so sind wir in der Lage festgestellte Mängel im Zuge einer Prüfung zu beseitigen. Auch wenn Türen ersetzt oder neue Türen gebraucht werden bieten wir den kompletten Service an.

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