Steigleitungen & Wandhydranten in Objekten
Um im Falle eines Brandes größere Schäden für Leib und Leben zu vermeiden, ist es wichtig, bereits unmittelbar nach der Brandentstehung geeignete Mittel einzusetzen, die der Brandausbreitung entgegenwirken und bis zum Eintreffen der Feuerwehr eine unkontrollierte Flammenwanderung verhindern. Als geeignetes Mittel bieten sich Wandhydranten an, die die Möglichkeit einer schnellen Brandbekämpfung durch die Entnahme von Löschwasser bieten. Sie werden in Gebäuden, an strategisch günstigen und leicht zu erreichenden Stellen fest verbaut.
Mit so genannten Steigleitungen wird das Löschwasser dann in die verschiedenen Stockwerke eines Gebäudes geleitet und dort verteilt. Insbesondere in großflächigen und hohen Gebäuden kann somit eine auskömmliche Versorgung mit Löschwasser gewährleistet werden. Die Wandhydranten dienen dabei vorrangig der Selbsthilfe und können je nach Typ auch von ungeübten Personen bedient werden, um ein Feuer bereits in der Entstehungsphase einzudämmen.
Wandhydranten werden häufig in Nischen, Wand- oder Einbauschränken untergebracht und durch einen Sachkundigen verplombt. Der Standort eines Wandhydranten und der Steigleitung wird durch gut erkennbare Piktogrammen und Beschilderung kenntlich gemacht sowie in den Flucht- und Rettungsplänen des Objektes aufgenommen.
Unterschieden wird im Brandschutz zwischen drei verschiedenen Typen von Steigleitungen:
- Steigleitung trocken
- Steigleitung nass
- Steigleitung trocken/nass
Steigleitung „trocken“
Bei „trockenen“ Steigleitungen handelt es sich um in Gebäuden verbaute, leere Rohrleitungen, die zum Transport und der Verbreitung von Löschwasser genutzt werden können, indem dieses in die Leitungen eingepumpt wird. Dies erfolgt im Brandfall in der Regel durch die Feuerwehr. Die Wartung der Steigleitung „trocken“ hat mindestens einmal alle zwei Jahre durch ein sachkundiges Brandschutzunternehmen zu erfolgen.
Steigleitung „nass“
An die Steigleitung „nass“ sind so genannte Wandhydranten angeschlossen, die den ersten Löschangriff für Jedermann ermöglichen sollen. Die Wandhydranten befinden sich in einem entsprechenden Schutzschrank und enthalten eine Schlauchhaspel mit einem aufgerollten, in der Regel stabilen Formschlauch sowie ein Strahlrohr. Nach dem Öffnen des Zuflussventils können Löschversuche unternommen werden. Die Wartung der Steigleitung „nass“ hat mindestens einmal jährlich durch ein sachkundiges Brandschutzunternehmen zu erfolgen.
Steigleitung „nass/trocken“
Die Steigleitungen „nass/trocken“ entsprechen im Wesentlichen den „trockenen“ Steigleitungen. Erst wenn im Brandfall ein elektrischer Impuls ausgelöst wird, werden die Leitungen automatisch innerhalb von 60 Sekunden mit Löschwasser gefüllt. Die Löschversuche erfolgen sodann ebenfalls über Wandhydranten. Die Wartung der Steigleitung „nass/trocken“ hat mindestens einmal jährlich durch ein sachkundiges Brandschutzunternehmen zu erfolgen.
Wandhydrant Typ „S“
Der Wandhydrant „S“ ist auf die Bedienung durch einen Laien ausgerichtet und dient ausschließlich der Selbsthilfe zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes. Diese Wandhydranten sind immer mit einem formstabilen Druckschlauch-W ausgestattet, der eine unkomplizierte und gefahrlose Bedienung sicherstellen soll. Die Wandhydranten stellen über die Steigleitung eine Wassermenge von 24 Litern pro Minute bei einem Druck von 2 bar zur Verfügung.
Wandhydrant Typ „F“
Bei Wandhydranten vom Typ „F“ handelt es sich um eine Kombination aus Wandhydranten vom Typ „S“, die im Brandfall aber auch durch die Feuerwehr genutzt werden. Die Verwendung dieser Wandhydranten wird durch baurechtliche Vorgaben geregelt. Diese Wandhydranten dienen also der Selbsthilfe, können aber auch bei Löscheinsätzen der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Ausgestattet sind diese Wandhydranten in der Regel ebenfalls mit einem formstabilen Druckschlauch-W, seltener aber auch mit einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch.
Auch und insbesondere Wandhydranten müssen regelmäßig einer Prüfung und Wartung unterzogen werden. Ebenso wichtig ist die gründliche Instandhaltung dieser Brandschutzeinrichtungen. Gegenstand der Überprüfung ist die äußere Kontrolle der Anlage hinsichtlich einer freien Zugänglichkeit, etwaiger Beschädigungen durch Vandalismus oder unsachgemäßen Gebrauchs sowie vorhandener Verschmutzungen.
Auch nach der Benutzung eines Wandhydranten ist dieser einer erneuten Prüfung und Wartung zuzuführen. Die Wandhydranten-Prüfung erfolgt gemäß DIN EN 671-3 durch den Betreiber der Anlage und hat alle drei Monate zu erfolgen. Im Falle von Feststellungen muss unverzüglich eine Instandhaltung des Wandhydranten erfolgen.
Die sachkundige Wartung von Wandhydranten muss grundsätzlich einmal jährlich erfolgen und wird u. a. mit einer Prüfplakette auf dem Wandhydranten belegt, auf der der Wartungszeitpunkt vermerkt ist.