Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
RWA= Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wesentliche Brandschutzvorrichtungen. Die Vorhaltungspflicht ergibt sich im Einzelfall aus den geltenden Bauordnungen und der Gesetzeslage. Ebenso rechtlich festgeschrieben, ist die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die jährlich durch eine sachkundige Fachfirma zu erfolgen hat.
Im Falle eines Brandes entstehen neben Wärme und Rauch auch heiße Brandgase, die für den Menschen lebensgefährlich sein können. Nicht die Flammen stellen dabei die größte Gefahr für den Menschen dar, sondern die entstehenden, giftigen Brandgasen. Mehr als 90% aller Brandopfer sterben aufgrund der hohen Toxizität dieser Brand- und Rauchgase.
Um die Konzentration giftiger Gase im Brandfall möglichst gering zu halten, ist das Vorhalten eines Rauchabzugs dringend zu empfehlen bzw. ist auch in vielen Objekten vorgeschrieben.
Aufgabe einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist es z. B. im Falle eines Brandes die Flucht- und Rettungswege sichtbar und rauchfrei zu halten, um für im Objekt befindliche Personen die Fluchtwege erkennbar zu machen. Ferner wird so der Feuerwehr ermöglicht, nach dem Eintreffen, zielgerichtet und unmittelbar den Löschangriff zu beginnen. Auch die Gefahr eines so genannten Flashovers (schlagartige Entzündung der Raumluft) kann so verringert werden.
Eine einwandfrei funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) kann Folgeschäden am Objekt und an den darin befindlichen Sachgütern verhindern. Ebenfalls trägt eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) spürbar zur Vermeidung des sogenannten Vollbrandes bei. Um einen zuverlässigen Brand- und Feuerschutz durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gewährleisten zu können, stellt die Instandhaltung und Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einen wesentlichen Faktor dar. Als Betreiber einer solchen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu warten und instand zu halten. Ein sachkundiges Brandschutzunternehmen überprüft bei der Wartung die Einsatzbereitschaft Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) und stellt diese bei Bedarf durch den Austausch oder die Reparatur wichtiger Funktionsteile wieder her. Entsprechend der Richtlinie DIN 18232 hat die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einmal im Jahr zu erfolgen. Wir führen entsprechende Wartungsarbeiten und Instandhaltungen an Ihren Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gern für Sie durch.
Auch wenn es darum geht neue Geräte zu installieren ob im Neubau oder Bestandsgebäude, ob elektrisch oder pneumatisch wir sind, Ihr Ansprechpartner.